„Habt ihr eigentlich schon gewählt!?“
Schule ist ein Ort, an dem Demokratie gelebt werden soll. Ein Bestandteil von Demokratie sind Wahlen und auch in der Schule werden viele wichtige Ämter durch eine Wahl besetzt. Diese Wahlen müssen ebenfalls demokratischen Grundsätzen entsprechen (vgl. § 5 Abs. 1 S. 1 SMVO) und sind eine zentrale Möglichkeit für junge Menschen, sich am Schulalltag zu beteiligen. In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die wichtigsten SV-Wahlen: Die Wahl von Klassensprecher:innen, Schülersprecher:in, Schulkonferenz-Vertreter:innen sowie Vertrauenslehrkraft. Darüber hinaus geben wir einen Ausblick auf Schüler:innenmitwirkung auf Kreis-/Stadt- und Landesebene.
Ein kurzer Hinweis vorab: Die folgenden Ausführungen beziehen sich vorrangig auf Schulen in öffentlicher Trägerschaft, für die das Sächsische Schulgesetz vollumfänglich gilt (vgl. § 3 Abs. 1 S. 1 SächsSchulG). Schulen in freier Trägerschaft können vom ‚idealtypischen‘ System der Schüler:innenmitwirkung abweichen und mitunter ganz eigene Strukturen schaffen.
Sprachrohr der Klassen: Die Klassensprecher:innen
Klassensprecher:innen sowie jeweils ein:e Stellvertreter:in werden bis zum Abschluss der zweiten Unterrichtswoche aus der Mitte der Schüler:innen einer Klasse gewählt (vgl. § 7 Abs. 1 SMVO). Ihre Aufgabe ist vor allem die Interessen der Klasse im Schülerrat zu vertreten und ggf. Unterstützung bei der Schlichtung von Konflikten innerhalb der Klasse anzubieten. Jede:r Klassensprecher:in hat dabei auch das Recht, pro Woche eine halbe Stunde der Unterrichtszeit zu nutzen, um bspw. aus der letzten Schülerratssitzung zu berichten, den kommenden Wandertag mit der Klasse zu planen oder generell wichtige Themen der Klassengemeinschaft zu besprechen (vgl. § 2 Abs. 1 SMVO).
Zentrum der Schüler:innenmitwirkung: Wahlen im Schülerrat
Alle Klassensprecher:innen einer Schule bilden den Schülerrat und wählen dabei bis zum Ablauf der sechsten Unterrichtswoche Schülersprecher:in sowie eine:n Stellvertreter:in, bis zu vier Vertreter:innen für die Schulkonferenz sowie ihre Stellvertreter:innen (der:die Schülersprecher:in ist i.d.R. automatisch Mitglied) und – nach Ermessen des Schülerrates – eine Vertrauenslehrkraft (vgl. § 8 Abs. 1 S. 1, § 17 Abs. 1 SMVO). Die Mitglieder der Schulkonferenz müssen mind. in der siebten Klasse sein (vgl. § 43 Abs. 3 Nr. 4 SächsSchulG) und die Vertrauenslehrkraft soll mind. zwei Jahre hauptamtlich an der Schule tätig sein (vgl. § 17 Abs. 2 SMVO). Alternativ kann die Wahl des:r Schülersprechers:in auf die gesamte Schüler:innenschaft übertragen werden, was jedoch im Voraus der Wahl bekanntgemacht werden muss (vgl. § 8 Abs. 1 S. 2 ff.).
Über die Einzelschule hinaus: Wahlen auf Kreis-/Stadt- und Landesebene
Schüler:innenmitwirkung endet nicht an den Toren der eigenen Schulen – auch darüber hinaus engagieren sich viele junge Menschen für einen besseren Schulalltag und bessere Lernbedingungen. Eine Möglichkeit ist dabei der Kreis- oder Stadtschülerrat, welcher aus allen Schülersprecher:innen eines Landkreises/einer kreisfreien Stadt oder extra dafür gewählten Vertreter:innen besteht (vgl. § 54 Abs. 1 SächsSchulG). Die erste Sitzung eines Kreis-/Stadtschülerrates findet hierbei spätestens zum Ablauf der neunten Unterrichtswoche statt und umfasst u.a. die Wahl einer:s Vorsitzenden, deren:dessen Stellvertreter:in und ggf. eines Vorstandes sowie die Wahl der Vertreter:innen für den Landesschülerrat und deren Stellvertreter:innen aller zwei Jahre (vgl. § 9 Abs. 1, 2 SMVO).
Die Vertreter:innen des Landesschülerrates können nach Anzahl der Einwohner:innen je Landkreis/kreisfreier Stadt variieren – von zwei bis acht Vertreter:innen (vgl. § 10 Abs. 1 SMVO). Der Landesschülerrat versammelt sich dabei spätestens zum Ablauf der zwölften Unterrichtswoche das erste Mal und wählt aus seiner Mitte eine:n Vorsitzende:n, deren:dessen Stellvertreter:in, die Vertreter:innen für den Landesbildungsrat sowie ggf. einen Vorstand (vgl. 10 Abs. 2 SMVO). Diese Ämterverteilung zeigt natürlich eine große Ähnlichkeit zur Kreis-/Stadtebene und macht deutlich, dass Schüler:innenmitwirkung auf allen Ebenen umfassend zu finden ist.
too long, didn’t read: Was sind wichtige Infos und Fristen in der Schüler:innenmitwirkung?
Gremium | Wahlen | Fristen |
Klassengemeinschaft | Klassensprecher:in | Ablauf 2. Unterrichtswoche |
Schülerrat | (stellv.) Schülersprecher:in (stellv.) Schulkonferenz-Vertreter:innen optional: Vorstand, Vertrauenslehrer:in | Ablauf 6. Unterrichtswoche |
Kreis-/Stadtschülerrat | (stellv.) Vorsitzende:r (stellv.) LSR-Vertreter:innen (aller 2 Jahre) optional: Vorstand | Ablauf 9. Unterrichtswoche |
Landesschülerrat | (stellv.) Vorsitzende:r Landesbildungsrat-Vertreter:innen optional: Vorstand | Ablauf 12. Unterrichtswoche |
Wenn ihr Fragen habt oder eurer Meinung nach Punkte offengeblieben sind, erreicht ihr uns über unsere auf der Website hinterlegten Kontaktdaten. Wir kommen gerne mit euch in den Austausch