„Ihr könnt Euch doch nach der Schule treffen!“ - Zeit für die SV-Arbeit
Häufig ist es in Verbindung mit Schülerratsarbeit der Fall, dass sich Schüler:innenvertretungen doch am Nachmittag nach dem regulären Unterricht treffen oder ihre Pause für SV-Themen nutzen sollen. Laut Schülermitwirkungsverordnung (SMVO) stehen ihnen jedoch bis zu sechs Unterrichtsstunden pro Monat für die Arbeit im Schülerrat und für ihre Tätigkeiten als Schülervertreter:innen zur Verfügung. Setzt Euch für Euer Recht ein und wendet Euch rechtzeitig an die jeweilige Lehrkraft, sollten Schulstunden für die Schülerratsarbeit ausfallen! Hier findet sich im Gespräch meist immer eine Lösung, die alle Beteiligten zufrieden stellt.
Fachkräfte möchten wir ermutigen, diese Infos auch im Kollegium und Schülerrat zu verbreiten, um so eine effektive Schüler:innenmitwirkung zu gewährleisten. Informationen zu diesem Thema findet Ihr ebenso in der Fibel für Vertrauenslehrer:innen (S. 10) und in der Schüler:innenfibel (Abschnitt 2, SV-Recht). Wendet Euch bei weiteren Fragen zum Schulgesetz und zur Schülermitwirkungsverordnung gern an uns.